AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen der Ademax Deutschland GmbH & Co. KG (ademax-technik.de)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die die Ademax Deutschland GmbH & Co. KG, Löchteweg 13, 48480 Spelle (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Kunden im Bereich Service, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Fehlerdiagnose, Erstinbetriebnahme und Unterweisung von Notstromaggregaten und Netzersatzanlagen erbringt.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgeblich.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Aufträge können telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über das Kontaktformular auf der Website www.ademax-technik.de angefragt werden. Darstellungen von Leistungen auf der Website oder in Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern sind unverbindlich und freibleibend.

2.2 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Verbindliche Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern keine andere Frist genannt ist.

2.3 Der Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, (b) Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform oder (c) tatsächliche Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, sofern der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht.

2.4 Soweit ein Auftrag ohne vorheriges schriftliches Angebot direkt zur Ausführung kommt (insbesondere bei Notfalleinsätzen oder kurzfristigen Anfragen), kommt der Vertrag mit Beginn der Leistungserbringung zu den jeweils gültigen Stundensätzen, Pauschalen und Konditionen des Auftragnehmers zustande, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2.5 Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Vertragsänderungen sowie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder textlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2.6 Technische Daten, Verbrauchswerte, Leistungs- und Zeitangaben in Angeboten oder Beschreibungen sind Annährungswerte und gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

3. Leistungsumfang und Ausführung

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Maßgebend sind die Deutschen Industrienormen (DIN), die anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen Herstellervorgaben.

3.2 Werden im Rahmen der Leistungserbringung Mängel oder Schäden festgestellt, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind, wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber informieren und vor Ausführung weiterer Arbeiten dessen Zustimmung einholen. Bei drohender Gefahr für Personen oder erheblichen Sachschäden ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne vorherige Rücksprache notwendige Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen; diese werden gesondert vergütet.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen qualifizierter Subunternehmer zu bedienen.

3.4 Termine und Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Termine bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen, Verzögerungen seitens Lieferanten oder sonstigen unverschuldeten Leistungshindernissen verlängern sich Fristen entsprechend; der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich informieren.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt sicher, dass dem Auftragnehmer ungehinderter Zugang zum Einsatzort und zum betroffenen Aggregat gewährt wird sowie ein angemessener Arbeitsbereich zur Verfügung steht.

4.2 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und stellt erforderliche technische Unterlagen (z. B. Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Wartungshistorie, Fehlerprotokolle) zur Verfügung, soweit vorhanden und für die Leistungserbringung erforderlich.

4.3 Der Kunde gewährleistet die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen am Einsatzort sowie ungefährliche Arbeitsbedingungen für den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter. Bei besonderen Gefährdungen (z. B. ATEX-Bereiche, Höhenarbeiten, kontaminierte Standorte) ist der Auftragnehmer hierüber vor Vertragsschluss zu informieren.

4.4 Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten an betriebskritischen Anlagen ist der Kunde verpflichtet, eigenständig für eine Notstromversorgung, Datensicherung oder andere geeignete Sicherungsmaßnahmen zu sorgen, soweit dies erforderlich ist, um Schäden bei einer Funktionsbeeinträchtigung des Aggregats während der Servicearbeiten zu vermeiden.

4.5 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert nach den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder, falls kein Angebot vorliegt, nach den jeweils gültigen Stundensätzen, Pauschalen und Anfahrtskostensätzen des Auftragnehmers. Anfahrtskosten, Material, Verbrauchsmaterialien sowie Entsorgungskosten werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gesondert berechnet.

5.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen eine angemessene Anzahlung oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Die konkrete Zahlungsstaffelung wird im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbart.

5.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gemäß § 288 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern). Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, bis die fälligen Forderungen beglichen sind.

5.7 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Diese Einschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

6. Eigentumsvorbehalt an gelieferten Materialien

6.1 Sämtliche im Rahmen der Dienstleistung gelieferten Materialien und Ersatzteile („Vorbehaltsware“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verbrauchern beschränkt sich der Eigentumsvorbehalt auf die Forderungen aus dem konkreten Auftrag.

6.2 Werden Materialien des Auftragnehmers mit Anlagen des Kunden untrennbar verbunden, so wird der Kunde Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der eingebauten Vorbehaltsware zum Gesamtwert der Anlage. Der Kunde verwahrt das Miteigentum unentgeltlich.

6.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Abnahme

7.1 Soweit die Leistung Werkvertragscharakter hat, erfolgt eine Abnahme nach Fertigstellung. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Anzeige der Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

7.2 Wird die Abnahme vom Kunden trotz vollständiger Fertigstellung und Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen erklärt, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel schriftlich gerügt hat.

7.3 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Inbetriebnahme oder bestimmungsgemäße Nutzung der Leistung durch den Kunden gilt als Abnahme.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

Unternehmern (§ 14 BGB) steht nach den fernabsatzrechtlichen Regelungen kein Widerrufsrecht zu.

Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ademax Deutschland GmbH & Co. KG, Löchteweg 13, 48480 Spelle, E-Mail: info@ademax.de, Telefon: 0049 (0)2572-9603999, Fax: 0049 (0)5483-721-5396) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.

9. Gewährleistung und Mängelrechte

9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr ab Abnahme bzw. Leistungserbringung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

9.2 Soweit die erbrachte Leistung Werkvertragscharakter hat (z. B. Reparatur, Erstinbetriebnahme), gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Der Auftragnehmer hat das Recht, die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung zu erbringen.

9.3 Soweit die erbrachte Leistung Dienstvertragscharakter hat (z. B. Beratung, Unterweisung), schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.

9.4 Bei Unternehmern gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB entsprechend. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Wird die Mängelanzeige unterlassen, gilt die Leistung als genehmigt.

9.5 Verbraucher haben Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist anzuzeigen. Eine besondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben.

9.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel und Schäden, die zurückzuführen sind auf:

a) natürlichen Verschleiß einschließlich Verschleißteilen,

b) unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Lagerung,

c) fehlerhafte Wartung durch Dritte oder den Kunden selbst,

d) Eingriffe oder Veränderungen am Aggregat durch nicht autorisierte Personen,

e) Verwendung ungeeigneter oder nicht zugelassener Betriebsstoffe oder Ersatzteile,

f) Nichtbeachtung von Bedienungs-, Wartungs- und Betriebsvorschriften,

g) Einsatz unter außergewöhnlichen, dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung nicht schriftlich bekannt gegebenen Betriebsverhältnissen,

h) chemische, elektrische oder sonstige schädliche Einflüsse, die nicht in den vereinbarten Verwendungsbereich fallen,

i) höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder sonstige äußere Einwirkungen.

9.7 Bei nicht berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer berechtigt, die für die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu seinen üblichen Stundensätzen zu berechnen, sofern der Kunde die fehlende Berechtigung erkannt hat oder fahrlässig nicht erkannt hat.

10. Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

d) im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie,

e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

10.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten - Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.4 Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

10.5 Die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen. Hierzu gehören insbesondere - ohne dass ein Fall der unbeschränkten Haftung nach Ziffer 10.1 vorliegt -: entgangener Gewinn, Produktions- und Betriebsausfälle, Ertragsausfälle, Kosten einer Ersatzstromversorgung oder Ersatzbeschaffung, Einspeisevergütungsausfälle, Daten- oder Informationsverluste, Stillstands- und Wiederinbetriebnahmekosten sowie sonstige Vermögensschäden, die nicht unmittelbar an dem Vertragsgegenstand selbst entstehen.

10.6 Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit sie gegen § 309 Nr. 7 BGB verstoßen würden.

10.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu ergreifen. Insbesondere bei betriebskritischen Anlagen obliegt dem Kunden die Sorgfaltspflicht, eigenständige Vorkehrungen für den Ausfall (z. B. redundante Systeme, Notstromreserven, Datensicherung) zu treffen.

11. Besondere Bestimmungen für Wartungspakete

11.1 Wartungspakete werden für einen fest vereinbarten Zeitraum (z. B. 12 Monate) abgeschlossen. Der konkrete Leistungsumfang sowie die Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

11.2 Wartungspakete enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Ein neues Wartungspaket bedarf einer erneuten Vereinbarung.

11.3 Die Vergütung wird für jedes Wartungspaket individuell vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

11.4 Innerhalb eines Wartungspakets vereinbarte Leistungen sind während der Laufzeit abzurufen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen mit Ablauf der Laufzeit ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Übertragung, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.

11.5 Über den vereinbarten Paketumfang hinausgehende Arbeiten (insbesondere Reparaturen, zusätzliche Ersatz- oder Verschleißteile, Notdiensteinsätze) sind nicht im Paketpreis enthalten und werden gesondert nach Aufwand berechnet.

11.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

12. Hinweis zur DGUV V3-Prüfung

Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 ist nicht Bestandteil der allgemeinen Wartungs- und Serviceleistungen des Auftragnehmers. Eine DGUV V3-Prüfung wird nur dann durchgeführt, wenn diese ausdrücklich und gesondert beauftragt wurde. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfpflichten nach DGUV V3 verbleibt - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - beim Kunden als Anlagenbetreiber.

13. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.ademax-technik.de/datenschutz.

14. Streitbeilegung

14.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen.

14.2 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Spelle). Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

15.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

15.5 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Vorrang haben individuelle Vereinbarungen nach Ziffer 1.4.

15.6 Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: Mai 2026

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